top of page
close-up-grape-leaves.jpg

 

„Nach 11 Monaten Arbeit können wir den größten bisherigen Erfolg mit allen Unterstützern und Interessierten teilen: 

Die rechtlichen Argumente, die wir zusammengetragen und ausgearbeitet haben, sind zutreffend. Die 2021 rechtswidrig zustande gekommene bisherige Widmung von 16.800 qm des Engelweingartens in Grünland muss abgeändert werden. 

Nach schriftlicher Mitteilung des Amtes der Stmk. Landesregierung vom 3.11.2022 soll das beabsichtigte Änderungsverfahren (ÖEK und FWP) im ersten Schritt die Rückwidmung der Grundstücke am Engelweingarten ins Freiland zum Inhalt haben. Damit wird der Ist – Zustand vor der von uns kritisierten Revision hergestellt, „um quasi „zurück an den Start“ zu gelangen (§§ 24a und 39 StROG 2010).“

 

Der Engelweingarten hat somit zunächst in Grünland zurückgewidmet zu werden. Erst danach kann im Rahmen eines transparenten und von uns aufmerksam verfolgten neuen Verfahrens ein allfälliger Neustart erfolgen.

Wir freuen und mit allen Stainzern über diesen wichtigen Erfolg unserer Initiative!“

  1. ERFOLGSMELDUNG: Zurück zum Start!

bottom of page