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Bürgerinitiative – Engelweingarten


Der Engelweingarten in Stainz, ein emotional wichtiger Identifikationsort für die Menschen in der Umgebung, stellt eine der wenigen historischen Sehenswürdigkeiten der Gemeinde dar, die sogar auf Wikipedia Erwähnung findet.

Nunmehr soll das weithin sichtbare, auf einer wunderschönen Anhöhe gelegene „Wahrzeichen“ der Gemeinde Stainz, das von einem Investor gekauft wurde, samt dem Großteil des südlichen Weingartens einer Hotel- und Appartementanlage samt „Chalet-Dorf“ weichen, womit ein nicht wiedergutzumachender Schaden für das Orts- und Landschaftsbild verbunden wäre. Die Einrichtung wäre auch „exklusiv“ und nicht mehr für die Menschen aus der Gemeinde nutzbar.

Zu diesem Zweck erfolgte seitens der Gemeinde Stainz eine Umwidmung, welche die großflächige Bebauung des Engelweingartens ermöglicht.


Die Gemeindebevölkerung wurde von diesem Vorgang nicht verständigt.


Die großflächigen Umwidmungen wurden erst nach der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsplanes gemeindeintern festgelegt, was dazu führte, dass die Bevölkerung vom neuen Flächenwidmungsplan „überrumpelt“ wurde.

Insgesamt erfolgten in mehreren Schritten Ausweitungen der umgewidmeten Fläche von 9.630 m2 auf 16.830 m2 ohne die erforderliche Neuauflage des Flächenwidmungsplanes.


Die den Engelweingarten betreffenden Einwendungen wurden nicht einmal ordnungsgemäß im Gemeinderat behandelt, da der Flächenwidmungsplan unter „Nachschaltung“ der den Engelweingarten betreffenden Einwendungen endbeschlossen wurde. Später wurden diese Einwände aber im Gemeinderat gar nicht mehr behandelt, sodass auch die Gemeinderäte von der Umwidmung nicht korrekt informiert wurden.

Von der beabsichtigten großflächigen Bebauung des Engelweingartens haben die Gemeindebürger erst mit der Kundmachung des (endgültigen) Flächenwidmungsplanes Kenntnis erlangt.

In der Kalenderwoche 09/2022 mussten Anrainer feststellen, dass bereits mit der Entfernung der Weinstöcke begonnen wurde und damit offenbar der „Startschuss“ für die geplante Verbauung gefallen ist, obwohl bis dato weder ein Bebauungsplan, noch Baubewilligungen vorliegen.


Es darf nicht sein, dass – wie dies im gegenständlichen Fall geschehen ist – die Bevölkerung durch Missachtung gesetzlicher Auflageverpflichtungen gleichsam ihres Mitspracherechtes beraubt wird und der neue Eigentümer ohne rechtmäßige Grundlage vollendete Tatsachen schafft.

Die Bürgerinitiative Engelweingarten verlangt daher, dass der Engelweingarten von einer derartigen überdimensionierten Bebauung freigehalten wird und die rechtswidrigen Umwidmungen rückgängig gemacht werden.


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