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Unfassbares bislang: Stand April 2024

Was geschah von 2019 bis Ende 2021?

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  • Der Engelweinarten war Grünland seit Jahrhunderten und sollte es laut der einzigen Auflage des Flächenwidmungsplans im Frühling 2019 auch bleiben.

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  • Dann kam ein Investor, intervenierte bei der Gemeindeführung und ließ sich öffentlich zusichern, dass der Engelweingarten „auf Wunsch der Gemeinde“ Bauland werden soll. Einen Tag (!) nach dieser öffentlichen Ankündigung kaufte der Investor über 45.000 m2 am schönsten Punkt der Gegend für knapp über EUR 30 pro Quadratmeter.

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  •  9 Wochen später waren die ersten knapp 10.000 m2 durch die Gemeinde in Bauland umgewidmet. Aus den 10.000 m2 wurden letztlich bis März 2021 insgesamt 16.800 m2 Baugrund. Welche Wertsteigerung das für den Investor wohl auch bedeutet – das ist offenbar nur ein kleiner Nutzen im großen Plan.

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  • Das Ziel der Investoren ist es, ein exklusives Chaletdorf und Hotelanlagen zu errichten, zu der „Normalsterbliche“ und Tagesgäste keinen Zugang haben. Da der Gemeinderat das nicht mitgetragen hätte, wurde er „über den Tisch gezogen“.

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  • Der Gemeinderat von Stainz hat ohne Unterlagen zu sehen über das Schicksal des Engelweinberges abgestimmt. Dem Land wurde eine veränderte Version der Präsentation vorgelegt, mit eingefügten Seiten, die der Gemeinderat nie gesehen hatte. So kam es zur rechtswidrigen Genehmigung dieser gesetzwidrigen und völlig ausufernden Widmung durch das Land Steiermark im November 2021.

 

Was geschah nach der Gründung der Bürgerinitiative im März 2022?

 

  • Nach Abfertigung unserer Beschwerden an die Volksanwaltschaft und Schreiben an das Amt der Stmk. Landesregierung sowie an die Gemeinde Stainz im März 2022 setze eine intensive Arbeitsphase ein. Unsere Bürgerinitiative wurde bislang durch über 1000 Unterschriften unterstützt – wir bedanken uns und freuen uns weiter über jeden neuen Unterstützer!

         

  •  Die rechtliche Aufarbeitung der Sachverhalte, die wir erarbeiten konnten, hat viele Ressourcen gebraucht – die Ergebnisse sind aber auf Punkt und Beistrich allesamt richtig!

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  • In mehreren Monaten konnten wir die Mitglieder des Gemeinderats in regelmäßigen Zuschriften an alle Fraktionen Stück für Stück davon überzeugen, dass es zahlreiche Umstände gab, die ihnen nicht bekannt waren, als sie den Engelweingarten betreffende Beschlüsse gefasst haben. Das führte dazu, dass Mitglieder des Gemeinderats begannen, „näher hinzusehen“.

 

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Neue Dynamik im Sommer 2022

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  • Nach einer auf unsere Initiative zurückgehende Sondersitzung des Gemeinderats am 17.5.2022 kam Bewegung in die Angelegenheit: denn mehrere führende Gemeinderäte bestätigten öffentlich, dass dem Gemeinderat bewusst Informationen vorenthalten wurden.

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  • Die Gemeindeführung änderte ihre Politik nicht: die im März 2022 auf unsere Initiative begonnene Prüfung der Volksanwaltschaft und ihr Schreiben wurde dem Gemeinderat bis November 2022 vorenthalten. Der damals seit 20 Jahren im Amt befindliche Bürgermeister hat in der GR-Sitzung des 10.11.2022 mitgeteilt: er habe erst durch eine Rückfrage der Amtsleitung bei einem Experten „erfahren“, dass alle Schreiben, die die Arbeit des Gemeinderats betreffen, den Gemeinderäten auch offenzulegen sind.

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  • Die Aufmerksamkeit des Gemeinderats begann zwar zu steigen, was insgesamt einen großer Fortschritt in Richtung einer tatsächlich demokratisch legitimierten Arbeit bedeuten könnte.

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Erster Durchbruch im Oktober 2022

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  • Die Arbeit unserer Initiative hat dazu geführt, dass die Abteilung 13 des Amtes der Stmk. Landesregierung eine vertiefte Prüfung des Ablaufes vorgenommen hat, der zu der unglaublichen Umwidmung von 16.800 m2 Weinberg in Bauland geführt hatte. Die Gemeindeführung verschwieg in einem beispiellosen Akt der Informationsunterschlagung den Gemeinderäten die an alle ergangene Einladung der Abt. 13 zu einer gemeinsamen Besprechung in Graz.

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  • Dennoch kam das Land Steiermark zum Schluss, dass die 2021 rechtwidrig zustande gekommenen Verordnungen zum ÖEK und zum FWP aufzuheben und ein „zurück an den Start“ zu erfolgen hat, sodass mit einem neuen Verfahren für eine Umwidmung und allfällige Bebauungsplanung begonnen werden kann.

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Die Volksanwaltschaft bestätigte im Dezember 2022, was wir von Anfang an vermutet hatten: Das Verfahren des Jahres 2021 war rechtswidrig, die Rechte der Anrainer und der Bürger wurden verletzt. Es sollte ein gesetzeskonformes neues Verfahren stattfinden. Genau das ist aber leider nicht der Plan der Gemeindeführung von Stainz – im Gegenteil.

 

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Zurückrudern und dubiose Studien im Jahr 2023

 

  • Die Gemeindeleitung von Stainz hat im Jahr 2023 viel Steuergeld dafür ausgegeben, sich von Rechtsanwalt und Raumplaner und bestätigen zu lassen, dass außer kleinen „Formalmängeln“ alles bestens sei.

       

  • Statt „zurück an den Start“ zu gehen, wird so getan, als seien die rechtswidrigen Beschlüsse aus 2021 und die Widmung als „Touristischer Siedlungsschwerpunkt“ unveränderbar. Im Rahmen einer „Verbesserung“ wird den Investoren noch mehr „geboten“. Nunmehr soll auch der Wanderweg von der Kuppe des Engelweingartens verlegt werden, wohl damit man ohne die Blicke örtlicher Wanderer im Infinity-Pool relaxen kann...

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  • Nachweislich berichtete Altbürgermeister Eichmann bereits vor 2 Jahren darüber, dass die Riesenwidmung am Engelweingarten „notwendig“ gewesen sei, weil der Investor ansonsten keine 70 Doppelzimmer (= 140 Betten) erbauen könnte. Eine EUR 11.000 kostende „Studie“ aus dem Jahr 2024 auf Bestellung der neuen Gemeindeleitung ergab, dass ein Hotelprojekt am Engelweingarten mindestens 140 Betten groß sein müsse, um „wirtschaftlich“ zu sein. Wer glaubt hier an einen Zufall? Dass diese Aussage nicht stimmt, das bestätigen zahllose Betriebe in der Süd- und Südweststeiermark eindrucksvoll,

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  • Im Herbst 2024 beschlossen die Gemeinderäte von Stainz - wider besseren Wissens und trotz zahlreicher Aufklärungen – die Neuauflage des ÖEK und des FWP. Die Einwendungen waren zahlreich, auch die Bürgerinitiative hat eine umfassende Stellungnahme eingebracht. Was wissen die Gemeinderäte von Stainz darüber: nichts. Die Gemeinde hat ihnen seit 18.12.2023 die Einwendungen der Bürger bis heute nicht zur Verfügung gestellt.

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  • Inzwischen sind 3 direkte Anrainer des Engelweingartens von Günter Ganster bzw. der Gesellschaft Engelweingarten GmbH & Co KG geklagt worden. Ein Nachbar wurde auf Schadenersatz geklagt, weil er keinen Servitutsvertrag abschloss. Eine über 80-jährige Nachbarin wurde wenige Tage vor einer Herz-OP anwaltlich unter Druck gesetzt und nun geklagt, um ebenfalls einer Wegnutzung zuzustimmen. Ein dritter Nachbar wurde wegen angeblichen Bauverstößen bei seiner Garage angezeigt und geklagt

 

2024: Wir arbeiten weiter und der ORF berichtet

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  • Größte Sorge bereitet uns der Umstand, dass laut der aktuellen Auflage dem Investor erlaubt wird, die Kuppe des Engelweingartens abzutragen. Laut einem veröffentlichten „Zonierungsplan“ ist eine „Plateauzone“ ausgewiesen, die um 50 % größer ist, als das derzeitige Plateau. Die Absicht ist durchsichtig: so will man 4 Hotelgebäude „am Plateau“ errichten und uns vormachen, dass weniger Fläche des Weingartens mit Chalets verbaut wird

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  • Dies alles obwohl nicht einmal die eigene „Studie“ der Gemeinde einen Bedarf an Chalets zur Wirtschaftlichkeit ausweist!.

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  • Ende 2023 und Anfang 2024 besuchte die ORF-Journalistin Nora Zoglauer unsere Gegend und sammelte Informationen über den Engelweingarten. Ihr Bericht wird am 11.4.2024 um 21.05 in der Sendereihe „Am Schauplatz“ gesendet.

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  • Wir verfolgen die kommenden Schritte der Gemeindeführung sehr genau und werden Sie natürlich weiter informieren!

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