Bürgerinitiative – Engelweingarten – Information und Wortlaut
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Der Engelweingarten in Stainz, ein emotional wichtiger Identifikationsort für die Menschen in der Umgebung, stellt eine der wenigen historischen Sehenswürdigkeiten der Gemeinde dar. Es wurde von einer Investorengesellschaft gekauft und soll samt dem Großteil des südlichen Weingartens einer mehrstöckigen Hotel- und Appartementanlage samt „Chalet-Dorf“ weichen.
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Zu diesem Zweck erfolgte seitens der Gemeinde Stainz eine Umwidmung, welche die großflächige Bebauung des Engelweingartens ermöglicht. Die Gemeindebevölkerung wurde von diesem Vorgang Jahre lang nicht verständigt, Verfahrensvorschriften wurden übergangen und der Gemeinderat nach den Worten eines Gemeinderatsmitgliedes „über den Tisch gezogen“.
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Im Jahr 2021 wurden rechtswidrig und ohne die erforderliche Neuauflage des Flächenwidmungsplanes 16.830 m2 als Bauland für den Investor ausgewiesen. Nun soll eine „Verbesserung“ stattfinden, die so aussieht: ein paar hundert m2 weniger
Bauland – dafür mehr Chalets, 4 statt 3 Hotelgebäuden und ein Infinity-Pool, der über die Kante des Weinberges hinausragt.
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Die Verfahrensverstöße gehen weiter. Im Sommer 2023 gab die Gemeinde eine teure „Studie“ in Auftrag, die eine angeblich notwendige Betriebsgröße der Hotelanlage empfiehlt. Genau diese Größe hat der Altbürgermeister vor 2 Jahren bereits in einer Gemeinderatssitzung als Wunsch des Investors genannt... Die den Engelweingarten betreffenden Einwendungen von mehr als ein Dutzend Seiten aus dem Dezember 2024 wurden den Gemeinderäten bis Ende März 2024 nicht zur Verfügung gestellt.
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Es darf nicht sein, dass – wie dies im gegenständlichen Fall geschehen ist – die Bevölkerung durch Missachtung gesetzlicher Auflageverpflichtungen gleichsam ihres Mitspracherechtes beraubt wird und der neue Eigentümer ohne rechtmäßige Grundlage vollendete Tatsachen schafft, indem Anrainer mit Klagen unter Druck gesetzt werden und die Gemeindeführung von Stainz einen rechtswidrig herbeigeführten Zustand „einbetonieren“ will.
Die Bürgerinitiative Engelweingarten verlangt daher, dass der Engelweingarten von einer derartigen überdimensionierten Bebauung freigehalten wird und die rechtswidrigen Umwidmungen rückgängig gemacht werden. Der nicht wiedergutzumachender Schaden für das Orts- und Landschaftsbild wäre fatal, die „exklusive“ Einrichtung wäre nicht mehr für die Menschen aus der Gemeinde nutzbar und der Glaube an ein rechtsstaatliches Vorgehen der Gemeinde Stainz steht auf dem Spiel.
Deshalb setzen wir uns seit Ende 2021 ein und haben die Bürgerinitiative mit dem folgenden Wortlaut ins Leben gerufen:
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Bürgerinitiative Engelweingarten – Wortlaut
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„Wir, die Bevölkerung der Marktgemeinde Stainz äußern iSd § 116 Abs. 1 Stmk. VolksrechteG das Verlangen auf Erhaltung des historisch gewachsenen Kultur- und Landschaftsbildes im Bereich des Engelweingartens und begehren zu diesem Zweck
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Die Aufhebung der Festlegungen im Flächenwidmungsplan 1.0 der Marktgemeinde Stainz, mit denen für die Grundstücke 746, 752/2, 750/1, 751 und .23, alle KG 61219 Kothvogl, eine Widmung als Aufschließungsgebiet für Bauland-Erholung bzw. Freiland mit zeitlich aufeinanderfolgender Nutzung Aufschließungsgebiet-Erholung, jeweils mit einem Bebauungsdichterahmen von 0,2 bis 0,6, erfolgt ist.
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Die Aufhebung der Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept1.0 der Marktgemeinde Stainz, mit denen für die vorgenannten Grundstücke die „Etablierung als Destination für den sanften Tourismus“ bzw. als Touristischer Siedlungsschwerpunkt mit Komplementärnutzungen erfolgt ist.
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Die Aufhebung des Räumlichen Leitbildes „Touristischer Siedlungsbereich Engelweingarten“, in dem die großflächige Bebauung des Engelweingartens vorgesehen ist.
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Die Aufhebung und Neuauflage des gesamten Flächenwidmungsplanes 1.0 sowie des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.0 der Marktgemeinde Stainz die Engelweingartengrundstücke betreffend.
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Neudurchführung einesordnungsgemäßen Verfahrens unter Einbeziehung der Öffentlichkeit mit dem Ziel einer sanften, den Weingarten erhaltenden undmit demOrts- und Landschaftsbild im Einklang stehenden Wiederbelebung des öffentlichen Gastbetriebs im Engelweingarten.
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Bürgerinitiative Engelweingarten – Kosten und Erreichbarkeit
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Aus der Umsetzung der Ziele der Initiative ergibt sich für die Gemeinde kein finanzieller Mehraufwand, der über die geschäftsordnungsmäßige Behandlung durch den Gemeinderat bzw. die Gemeindeorgane im Rahmen ihrer gesetzlichen Agenden hinausgeht. Die (Wieder- )Herstellung des rechtmäßigen Zustandes kann überdies keine Kostenfrage sein, sondern stellt eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeindeorgane bzw. des Gemeinderates dar! Stattdessen wurden allein im Jahr 2023 über EUR 200.000 aus Stainzer Steuergeldern dafür ausgegeben, durch Anwälte und Gutachten die Einzelwidmung für diesen Investor „durchzubringen“.
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Der Zustellbevollmächtigte der Bürgerinitiative und seine Stellvertreterin werden durch Rechtsanwalt Mag. Werner Thurner, Sporgasse 2, 8010 Graz, vertreten.